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Zerrissene Familie - Zwischen Syrien und Deutschland

2015 flüchtete die Syrerin Fteim Almousa nach Deutschland, seitdem lebt sie von ihrer Familie getrennt. Als 2018 das "Familiennachzugsneuregelungsgesetz" in Kraft tritt, keimt Hoffnung.

Videolänge:
43 min
Datum:
04.11.2021
Verfügbarkeit:
Video verfügbar bis 31.07.2024, in Deutschland


Doch wieder muss Fteim warten, kostbare Zeit verstreicht. Ihre älteste Tochter Riham ist inzwischen volljährig geworden und damit vom Familiennachzug ausgeschlossen. Die Kinder leiden unter der Situation, die Familie droht auseinanderzubrechen.

Mutter per Videochat

Ahmad sitzt im Bett zwischen Decken und schaut auf ein Foto in seiner Hand
Ahmad ist der Jüngste in der Familie. Er war sechs Jahre alt, als seine Mutter nach Deutschland flüchtete.
Quelle: ZDF/fotolupo, SPIEGEL TV GmbH, Dino von Wintersdorff

Die Morgenroutine von Fteim Almousa ähnelt der unzähliger Mütter: Sie weckt ihre vier Kinder, sorgt für ein ordentliches Frühstück und schickt sie pünktlich in die Schule. Doch seit über drei Jahren passiert all das über das Videotelefon. Denn die Syrerin lebt in Baden-Württemberg, ihr Mann mit den Kindern in einem Flüchtlingslager im Nord-Libanon. Die jahrelange Trennung und die Ungewissheit drohen die Familie zu zerstören, besonders die Kinder leiden unter psychischen Problemen.

Hoffnung durch neue Regelung

Im August 2018 gibt es neue Hoffnung: Das "Familiennachzugsneuregelungsgesetz" tritt in Kraft. Es betrifft subsidiär Geschützte – also Menschen, die zwar keinen Asyl- oder Flüchtlingsstatus haben, im Herkunftsland aber vom Tode bedroht sind. Sie können jetzt Ehepartner und minderjährige Kinder nach Deutschland holen.

Doch schnell wird klar: Ob Fteim und ihre Familie von dieser Regelung profitieren werden, ist völlig ungewiss. Maximal 1000 Familienangehörige dürfen pro Monat nachziehen, und selbst diese Zahl wurde bislang nicht erreicht. Wieder heißt es warten für Fteim. Sie hofft, durch ein Gerichtsverfahren doch noch als Flüchtling nach der Genfer Konvention anerkannt zu werden und damit einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung zu erstreiten.

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